Das Wahlsystem

Die Kommunalwahl in Schleswig-Holstein ist eine personalisierte Verhältniswahl.

In der Gemeinde Sülfeld gibt es drei Wahlkreise, für die jeweils drei Direktkandidatinnen bzw. -kandidaten zu wählen sind. Die drei Direktbewerberinnen und -bewerber mit den meisten Stimmen sind direkt in die Gemeindevertretung gewählt.

Aus allen abgegebenen Stimmen wird anschließend die Sitzverteilung in der Gemeindevertretung bestimmt:

Alle Stimmen für die jeweiligen Direktkandidatinnen und -kandidaten einer Partei oder Wählergemeinschaft werden zusammengezählt. Daraus ergibt sich nach dem sog. „Divisorverfahren mit Standardrundung“ die Sitzverteilung. Die Sitze einer Partei oder Wählergemeinschaft, die noch nicht durch unmittelbar gewählte Bewerberinnen oder Bewerber besetzt sind, werden durch die Listenkandidatinnen und -kandidaten, nach der in der Liste festgelegten Reihenfolge, besetzt.

Sie haben:

3 Stimmen für die Wahl der Gemeindevertretung und

1 Stimme für die Wahl des Segeberger Kreistags.